Der Deutsche Frauenrat begrüßt die Vorhaben und Forderungen zum besseren Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen, die gestern auf einer Konferenz der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Deutschen Institut für Menschenrechte vorgetragen wurden.
Gewaltschutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte verbindlich machen
Allgemein
„Gewaltschutzkonzepte aller Träger und Betreiber von Unterkünften, die verbindliche Schulung der Hauptamtlichen und die Supervision der ehrenamtlichen UnterstützerInnen sind unerlässlich für die Gewaltprävention. Dazu gehören auch sichere Räume und Rückzugsmöglichkeiten für Frauen und Kinder sowie zuverlässige Sicherheitsdienste in den Unterkünften. Zwingend ist auch, das Asylrecht an den regulären Gewaltschutz anzuschließen. Darunter fällt u.a. die Kostenübernahme für eine Unterbringung von geflüchteten Frauen und Kindern in Frauenhäusern. Eine sofortige Integration in unser reguläres Gesundheitssystem durch eine Gesundheitskarte, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurde, versteht sich von selbst. Gleichzeitig müssen die Asylsuchenden so rasch wie möglich durch Sprachkurse und andere Bildungsmöglichkeiten, durch Beratungs- und Arbeitsangebote dazu ermächtigt werden, ihr eigenes Leben in die Hand zu nehmen. Denn der beste Schutz für Frauen, Kinder – und Männer – ist, so rasch wie möglich aus den Massenunterkünften und der erzwungenen Passivität herauszukommen,“ so Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.
Die Lobby der Frauen sieht damit ihre Anliegen und Forderungen mit Blick auf die Aufnahme von geflüchteten Frauen auf den richtigen Weg gebracht:
Geschlechtsspezifische Aspekte in der Flüchtlings- und Asylpolitik (29.9.2015)
Geflüchtete Frauen und Mädchen unterstützen
Beschluss der Mitgliederversammlung 2015
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge
Beschluss der Mitgliederversammlung 2015
(Pressemitteilung des Deutschen Frauenrates)
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