Kampagne der DGB-Frauen Frauen verdienen in Deutschland rund ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit ausüben. Damit gehört Deutschland nach wie vor zu den europäischen Staaten mit der größten Ungleichheit bei der Bezahlung von Männern und Frauen. Diese Entgeltlücke gilt es zu schließen. Entgeltgleichheit heißt, dass berufstätige Frauen das verdienen, was ihre männlichen Kollegen schon lange bekommen. Das Ganze. Und kein Viertel weniger.
DGB fordert Entgeltgleichheit seit 1964
Schon 1964 forderte DGB-Vorstandsmitglied Maria Weber gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Millionen Frauen würden um ihren Lohn betrogen, so die Gewerkschaftsfrau.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite:
http://www.entgeltgleichheit.de/
Die acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) arbeiten intensiv an der Verringerung der Entgeltlücke von Männern und Frauen.
Zwar haben alle Mitglieder eigene Maßnahmen und Projekte entwickelt, dennoch verbindet sie alle die Forderung nach einer Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf. In Zusammenarbeit mit dem DGB werden die Aktionen und Maßnahmen der Mitgliedsgewerkschaften gebündelt und koordiniert, so dass letztlich eine gemeinsame starke Bewegung zur Herstellung von Entgeltgleichheit entsteht.
Maßnahmen
Die im Deutschen Gewerkschaftsbund organisierten Gewerkschaften arbeiten eng zusammen, um langfristig die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Berufswelt durchzusetzen. Gemeinsam informieren sie über Arbeitsbewertungsverfahren und initiieren Pilotprojekte, um die Entgeltkluft zwischen Frauen und Männern zu schließen. Regelmäßige Studien und Publikationen der zum Thema Entgeltgleichheit klären über Ursachen und notwendige Regelungen auf, um hier für Gleichstellung zu sorgen. Gemeinsam arbeiten die Gewerkschaften laufend an der Eliminierung von diskriminierenden Tarifvertragsregelungen, erarbeiten anhand der Studienergebnisse und Pilotprojekte Grundsätze der Tarifarbeit und schulen ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Tarifkommissionen in diskriminierungsfreier Tarifarbeit.
Auf der betrieblichen Ebene beraten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften Betriebs- und Personalräte, bieten Schulungen und verschiedene schriftliche Leitfäden zur Entgeltgleichheit an und unterstützen die Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder bei der Umsetzung von Entgeltgleichheit in den Betrieben.
Gemeinsam mit den Mitgliedsgewerkschaften arbeitet der DGB aktuell an einer verstärkten Zusammenarbeit der Bereiche Gleichstellungs- und Tarifpolitik innerhalb der Mitgliedsgewerkschaften, an der Einforderung von Betriebsdatenanalysen, an einer Sensibilisierung und Aktivierung der Betriebsräte sowie an einem aktiven Austausch der handelnden Akteurinnen in den Tarifkommissionen.
Desweiteren setzt sich der Gewerkschaftsbund mit seinen acht Mitgliedern für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit Hilfe von zahlreichen Aktionen ein, um den gesellschaftlichen Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.
Ziel aller Maßnahmen ist eine flächendeckende Minimierung bis hin zur kompletten Auslöschung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen. Diskriminierungsfreie und transparente Entgeltsysteme, die gleiches Geld für gleichwertige Arbeit gewährleisten, sollen sich dauerhaft durchsetzen.
Forderungen
Neben dem Engagement der Gewerkschaften ist es insbesondere eine Aufgabe der Politik, die berufliche Situation von Frauen in Deutschland zu verbessern. Daher fordert der DGB ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, eine ausreichende Infrastruktur zu Kinderbetreuung, die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Frauen in die Rolle der zweitrangigen Erwerbstätigen drängt, sowie ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften. Bisher müssen betroffene Frauen bei dem Verdacht auf Diskriminierung allein vor den Richter treten. Mit dem Verbandsklagerecht würde eine große Hürde für die Frauen genommen, vor dem Richter ihr Recht einzufordern. Zusätzlich fordert der DGB von der Bundesregierung einen Einkommensbericht und fundiertes Datenmaterial bezogen auf Branchen und Unternehmen, die Entwicklung von einheitlichen Arbeits- und Leistungsbewertungen sowie einen Überblick, wie andere europäische Länder erfolgreich ihr Gender-Pay-Gap reduziert haben. Zu guter Letzt verlangt der DGB ein Qualifizierungsprogramm für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz als auch für Richterinnen und Richter, um die Möglichkeiten der gegebenen Gesetze besser kennenlernen und ausschöpfen zu können.