Am 20. Januar 2010 hat die Nationalversammlung in erster Lesung den Gesetzesvorschlag über eine Quotenregelung zum Ausgleich des Frauen- und Männeranteils in Aufsichts- und Verwaltungsräten und zur Gleichberechtigung am Arbeitsplatz angenommen. Der Text muss nun noch im Senat verabschiedet werden, um Gesetzeskraft zu erhalten.
Der Gesetzesvorschlag war von mehreren Abgeordneten am 3. Dezember 2009 in der Nationalversammlung eingebracht worden. Er sieht vor, dass binnen fünf Jahren Aufsichts- und Verwaltungsräte je zu 40% mit Frauen besetzt werden müssen.
Worum geht es?
Der Text sieht die schrittweise Einführung einer Frauenquote in den Führungsgremien großer Unternehmen vor.
Betroffen sind die Aufsichts- und Verwaltungsräte (nicht die Vorstände) börsennotierter Unternehmen und öffentlicher Unternehmen.
Es sind zwei Stufen geplant:
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes muss der Frauenanteil in den betroffenen Gremien mindestens 20 % betragen. Verwaltungsräte, in denen bei Inkrafttreten des Gesetzes keine Frau vertreten ist, müssen innerhalb von sechs Monaten eine Frau wählen.
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes muss der Frauenanteil in den Führungsgremien 40 % (nicht 50 %, wie ursprünglich geplant) erreicht haben.
Bei Nichteinhaltung der Quoten sind die Ernennungen (außer die der Frauen) ungültig. Ein Nachtrag der Nationalversammlung sieht außerdem vor, dass bei Nichteinhaltung der Quoten die Beratungen der Gremien gegenstandslos sind.
Gesetzestext (nur in französischer Sprache)
http://www.assemblee-nationale.fr/13/ta/ta0394.asp
Quelle:
Dienstag, 26. Januar 2010
Französische Botschaft in Deutschland
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article4547