Rechtsanwältin Monika Hofmann Am 22.04.2008 führte die Thüringer ASF im Erfurter Frauenzentrum eine Veranstaltung zum Gewaltschutzgesetz durch. Die Rechtsanwältin Monika Hofmann, selbst Landesvorstandsmitglied der ASF Thüringen, informierte alle Anwesenden mit ihrem Vortrag ausführlich über das seit Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz.
Dieses Gesetz schafft eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts. Diese umfassen insbesondere Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.
Weiterhin ist eine Anspruchsgrundlage für die - zumindest zeitweise - Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung aufgenommen worden, wenn die verletzte Person mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Das einschlägige Verfahrens- und Vollstreckungsrecht wurde so überarbeitet, dass die betroffenen Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen können.
Mit Bezug auf das Gewaltschutzgesetz haben außerdem die meisten Bundesländer ihre Polizeigesetze geändert. Die Polizei hat damit eine ausdrückliche Eingriffsbefugnis für eine Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung. Dies schließt die Schutzlücke bis zur Beantragung einer Schutzanordnung beim Zivilgericht.