Header-Bild

ASF Thüringen

18.01.2015 in Allgemein

Informationen zu Elterngeld Plus/ Familienpflegezeit

 

Wir möchten Sie auf die untenstehenden Informationen des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) zum Elterngeld Plus und zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufmerksam machen. Beide Gesetze sind ab 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Die beiden Landingpages bzw. Websites sind Ende Dezember 2014 an den Start gegangen:

 

•             www.wege-zur-pflege.de

•             www.elterngeld-plus.de

 

Zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gibt es noch einen Erklär-Film:

 

https://www.youtube.com/watch?v=0S5LmoAWT-I&feature=youtu.be  

 

Und die Rede von Ministerin Manuela Schwesig im Bundesrat zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ebenfalls online verfügbar:

 

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/video,did=212580.html

 
 

10.12.2014 in Allgemein

ASF gratuliert Dr. Babette Winter und Heike Taubert

 

Die ASF Thüringen gratuliert herzlich den starken SPD Frauen in der neuen Thüringer Landesregierung.

Unsere neue Finanzministerin ist Heike Taubert.

Staatssekretärin für Europa und Kultur in der Staatskanzlei ist Dr. Babette Winter.

 
 

02.12.2014 in Allgemein

SPD Frauen unterstützen "Let´s face it" Kampagne und fordern bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Frauenhäuser

 

Am letzten Wochenende tagte der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF). Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende Elke Ferner: "Die SPD-Frauen fordern Bund und Länder auf, bundeseinheitliche verbindliche Rahmenbedingungen sowie eine verlässliche Finanzierung für Frauenhäuser unverzüglich in Angriff zu nehmen." Zu den Rahmenbedingungen gehören insbesondere:

-  eine verlässliche, verbindliche und bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser
-  ein Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz
-  angemessene räumliche Ausstattung für Schutz suchende Frauen und deren Kinder
-  eine verbesserte Personalausstattung der Frauenhäuser
-  faire Arbeitsbedingungen für MitarbeiterInnen
-  Barrierefreiheit der Frauenhäuser
-  Sicherheitsanforderungen zur Gewährleistung der Schutzfunktion

Finanzierung und Ausstattungsstandards der Frauenhäuser innerhalb der Bundesrepublik sind völlig unterschiedlich geregelt, meist auf Basis bestehender Richtlinien der Bundesländer. Verbunden mit der Schaffung einheitlicher Regelungen ist es notwendig, die Standards von Frauenhäusern den aktuellen Anforderungen für die sofortige Schutz- und Hilfeleistung, kompetente Unterstützung und Begleitung während des Aufenthalts sowie der Nachsorge anzupassen. Denn dieser Anspruch muss allen Frauen in der Bundesrepublik gleichermaßen gerecht werden.

Die Thüringer ASF Vorsitzende Heidrun Sachse ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, die bayrische "Let`s fcae it" Kampagne zu unterstützen. In Bayern fehlen angesichts der Bevölkerungszahl ca. 1320 Plätze in Frauenhäusern (derzeit sind es 340 Plätze bei 12,5 Mio Einwohnern), in Unterfranken sind es allein 139 Plätze (derzeit 34 bei 1,3 Mio Einwohnern). Dieser Zustand führte dazu, dass im Jahr 2013 470 Frauen in Frauenhäsuern wegen Platzmangels abgelehnt werden mussten. Das bayrische Konzept für Frauenhäuser ist 20 Jahre alt und nur einmal wurde die Zuschusshöhe angepasst.

Statistisch gesehen ist jede 3. Frau in Deutschland von Gewalt betroffen. Positiv sieht Heidrun Sachse, dass im Thüringer Koalitionsvertrag zwischen SPD-Linke und Bündnis´90 / Die Grünen "ein bedarfsgerechtes Angebot und eine verlässliche Finanzierung der Hilfestrukturen sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen für Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauenzentren, Zufluchten und Frauenberatungsstellen" festgehalten sind. An der Umsetzung auch dieses Ziels wird sich eine neue Regierung messen lassen müssen, so Sachse weiter.

 
 

01.12.2014 in Allgemein

Langjährige Forderung der SPD-Frauen erfüllt: Die „Pille danach“ wird rezeptfrei!

 
Heidrun Sachse und Elke Ferner

Zum Beschluss des Europäischen Arzneimittelausschusses, die Pille „ellaOne“ als rezeptfrei einzustufen, erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:

Jahrelang haben wir SPD-Frauen für die Abschaffung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ gekämpft – gegen den Widerstand der Union. Durch den Beschluss des Europäischen Arzneimittelausschlusses, wenn die EU-Kommission der Empfehlung folgt, ist der Weg nun endlich frei – Frauen können künftig die „Pille danach“ erhalten, ohne vorher einen Arzt aufzusuchen.

Noch in der vergangenen Legislaturperiode wurde ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion von der schwarz-gelben Mehrheit im Parlament abgelehnt – trotz Empfehlung des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Rezeptfreiheit vorzunehmen.

Die SPD-Frauen begrüßen, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe seine bisher strikt ablehnende Haltung zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva nun ändert, denn die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ ist ein wichtiger Teil des Selbstbestimmungsrechts moderner Frauen.

Darüber hinaus fordern die SPD-Frauen vom Bundesgesundheitsminister, nicht nur Pillen mit dem Wirkstoff Ulipristal wie „ellaOne“ freizugeben, sondern auch die mit dem Wirkstoff Levonorgestrel. Dieser Wirkstoff ist gut erforscht und zudem preiswerter. In Europa liegen seit 15 Jahren gute Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser rezeptfreien und damit niedrigschwelligen Notverhütungsmethode vor. In fast allen europäischen Ländern ist die „Pille danach“ auf Levonorgestrel-Basis bereits jetzt ohne Rezept erhältlich.

 
 

27.11.2014 in Allgemein

Die Frauenquote kommt

 

Nach jahrelangen Debatten, nach gescheiterten Versuchen der Selbstverpflichtungen und nach unzähligen politischen Appellen wird es endlich eine gesetzliche Frauenquote geben. Die Frauenquote kommt ohne Ausnahmen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart:

• Ab 2016 gilt für die Aufsichtsräte aller Unternehmen, die börsennotiert und voll
mitbestimmungspflichtig sind, eine Frauenquote von 30 %. Das wird für mehr als 100 Unternehmen gelten.
• Werden nicht genug Frauen gewählt, bleiben die jeweiligen Aufsichtsratsmandate unbesetzt („leerer Stuhl“).
• Es soll keine getrennte, sondern eine gemeinsame Betrachtung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer - Bänke im Aufsichtsrat geben – wenn keiner der Partner widerspricht.
• Die Quotenvorgabe gilt auch für die Europäischen Aktiengesellschaften (SE), wenn diese börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind.
• Unternehmen, die entweder börsennotiert oder voll mitbestimmungspflichtig sind, werden verpflichtet, sich klare Zielgröße zu setzen, wie viele Frauen künftig in Vorstand, Aufsichtsrat und Management arbeiten sollen. Mit dieser Regelung erfassen wir etwa 3500 Unternehmen.

 
 

Suchen

 
Besucher:83255
Heute:173
Online:1
 

Aktuelle-Artikel

  • ASF Jena/SHK im Bundestagswahlkampf. Mit einer Social-Media-Kampagne und einem Info-Stand beteiligte sich die ASF in Jena am dortigen Bundestagswahlkampf. Unter dem Motto: „ich wähle SPD weil, …“ lag der ...
  • Neuwahl ASF Landesvorstand. In einer der Gründungsstätten der deutschen Sozialdemokratie, im Goldenen Löwen in Eisenach, fand am 02. Oktober 2021 die Landesdelegiertenkonferenz der ASF Thüringen statt. ...
  • Einladung zum Verfassungs-Salon der ASF und ASJ. VERFASSUNGS-SALON: MÄNNER UND FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT! “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”, so steht es schon seit 1949 im Grundgesetz; eine hart erkämpfte ...