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ASF Thüringen

25.01.2019 in Ankündigungen

Filmvorführung "Who will write our history?" in Jena

 

Am 27. Januar wird wie in jedem Jahr der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste beteiligt sich an dem weltweiten Projekt der UNESCO anlässlich dieses Tages.

 
 

18.01.2019 in Allgemein

AsF Thüringen für Parité-Gesetz: Kritik des LFR zurück gewiesen

 
AsF-Landesvorsitzende Heidrun Sachse widerspricht Kritik des LFR.

Mit Verwunderung haben wir die Pressemitteilung des Landesfrauenrates zur angeblichen Verweigerungshaltung der SPD in Thüringen zum Parité-Gesetz zur Kenntnis genommen. Nur nachvollziehen können wir die Kritik nicht. Gerade auf dem jüngsten Landesparteitag hat die Thüringer SPD mit großer Mehrheit einen Antrag zur paritätischen Besetzung von Ämtern, Gremien und Mandaten beschlossen.

 
 

23.11.2018 in Gleichstellung

ASF Thüringen überzeugt Parteitag von der Parität

 
Melanie Pesch

Auf Antrag der ASF Thüringen hat sich der Landesparteitag der SPD Thüringen am 11.11.2018 in Arnstadt für die Durchsetzung des „Reißverschlusses“ bei Wahlen ausgesprochen.

 
 

22.11.2018 in Allgemein

ASF Jena/SHK organisiert Infostand zur Streichung des § 219a am 17.11.2108

 
Die Frauen der ASF Jena/SHK

Bei zum Teil schon winterlichen Temperaturen informierte die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Jena und dem SHK am letzten Samstag im Rahmen der Aktion „das rote Sofa“ zur Problematik rund um den § 219a StGB. Dabei wurden neben den Problemlagen auch über die bisherigen Bemühungen diskutiert, eine Streichung des Paragraphen herbeizuführen.
Zum Hintergrund:
§ 219a StGB stellt unter Strafe, Leistungen für einen Schwangerschaftsabbruch anzubieten oder Informationen zu verbreiten, wie ein Abbruch vorgenommen werden kann, wenn die entsprechende Person davon materielle Vorteile haben kann. Hieraus entsteht zum einen große Rechtsunsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten, der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel ist dafür ein gutes Beispiel. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und dafür die notwendigen medizinischen Informationen veröffentlichen, können sich auf der Grundlage dieses Paragraphen strafbar machen.
Zum anderen wird aber auch Frauen der Zugang zu medizinischen Informationen erschwert, die sich in einer Konfliktlage befinden und eine schwerwiegende Entscheidung treffen müssen. Den Schwangeren muss der Zugang zu sachlichen Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Es gibt ausreichend andere gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise § 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb oder § 27 (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, welche kontrollieren, dass Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch nach Streichung des § 219a StGB verboten bleibt.
Die ASF fordert die regierungstragenden Bundestagsfraktionen auf, die Streichung des § 219a StGB endlich durchzusetzen. Falls notwendig, sollte die Abstimmung darüber zu einer Gewissensfrage aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag gemacht werden.

 
 

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